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dohuli
Auch bei einem Einfamilienhaus muss man einen SiGeKo bestellen, sofern man auf der Baustelle Arbeiter von verschiedenen Firmen hat. Das steht ganz eindeutig in der Baustellenverordnung. Ich habe mich mit diesem Thema lang und breit beschäftigt, da wir von der BezReg die Anfrage bekamen, wer denn unser SiGeKo ist.
Den SiGeKo kann u.U. auch dein Architekt machen, sofern er denn dazu bereit ist und die nötigen Voraussetzungen hat, was aber meistens der Fall ist.
Viele wollen das nicht wahrhaben und sagen, dass man den bei kleinen Bauvorhaben nicht braucht. Fakt ist, dass es ein Gesetz dazu gibt.
Gute Infos zum Thema gibt es bei der Architektenkammer NRW. Auch wenn das eine NRW-Seite, die BaustellV ist ein Bundesgesetz, gilt also in ganz Deutschland.
Den SiGeKo kann u.U. auch dein Architekt machen, sofern er denn dazu bereit ist und die nötigen Voraussetzungen hat, was aber meistens der Fall ist.
Viele wollen das nicht wahrhaben und sagen, dass man den bei kleinen Bauvorhaben nicht braucht. Fakt ist, dass es ein Gesetz dazu gibt.
Gute Infos zum Thema gibt es bei der Architektenkammer NRW. Auch wenn das eine NRW-Seite, die BaustellV ist ein Bundesgesetz, gilt also in ganz Deutschland.