Uwe82
Also soweit mir gesagt wurde, ist es nicht notwendig. Wenn die Rückstauklappe zu ist, sollte man unten eben kein Abwasser einleiten. Solange man noch eine Toilette oberhalb der Rückstauebene hat, ist eine Hebeanlage nicht vorgeschrieben, eine elektrische Rückstauklappe reicht.Sind Abläufe unterhalb der Rückstau ebene ist eine Hebeanlage zwingend notwendig.
//EDIT: Da ist ja keine Rückstauklappe verbaut, also funktioniert das so. Allerdings braucht man eben Leitungen nach, die erst nach oben und dann nach unten gehen.Und so wie es in der letzten Grafik dargestellt Ist, darf es nicht laufen. Die Sperre muss m.M.n. (Laie) zwischen Abfluss im KG und von oben eintreffenden Leitungen.
Alternativ mit Rückstauklappe: Es müssen getrennte Abwasserrohre einmal für unter der Rückstauebene und einmal oberhalb der Rückstauebene in den Kanal führen. Damit ist gewährleistet, dass oberhalb ständig entwässert wird und unterhalb reinläuft.
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