Sind Vermessungskosten verhandelbar mit dem Vermesser?

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J

John40

HALLO,

tolles Forum hier.

die Vermessung zur Teilung eines Grundstückes soll ca. 6.000 Euro kosten. weiß jemand, ob man die Vermessungskosten auch verhandeln kann außerhalb der Gebührenordnung?
 
I

Ingo Kommen

Ich persönlich finde die geforderten 6.000 EUR definitiv zu teuer.
Frage doch einfach mal der Honorarberechnung, welche Gebührenordnung hierfür herangezogen wurde. Auf welcher Grundlage sind denn die 6.000 EUR überhaupt zusammen gekommen?
Wenn der Vermesser genug Aufträge hat wird er kaum verhandeln, sollte er jedoch nach Arbeit suchen, dann kann man mit jedem verhandeln!

Grüße
Ingo
 
Der Da

Der Da

Also die Vermessung unseres Grundstückes mit knapp 800 qm hat mit vermesservollprogramm 1700 € gekostet. Das heisst er macht auch Fein und Grobabsteckung der Baugrube. Keine Ahnung, was da anders sein soll, wegen der Grundstücksteilung. Vielleicht lässt du dir das von dem Vermesser mal erklären
 
F

Finisher

Ja, das ist immer von Gegend zu Gegend unterschiedlich.
Ich zahle für die Vermessung 1150€, sind insgesamt 470qm.
Ich komme übrigens aus BW (ländliche Gegend).
 
B

Bauexperte

Hallo,

die Vermessung zur Teilung eines Grundstückes soll ca. 6.000 Euro kosten. weiß jemand, ob man die Vermessungskosten auch verhandeln kann außerhalb der Gebührenordnung?
Das ist mal eine Hausnummer ....

Die Kosten der Vermessung können nur marginal verhandelt werden, da sie sich an der HOAI orientieren *müssen* und diese gilt für alle Bundesländer. Die vorgenannten Beträge kann ich nicht bewerten, gehe aber davon aus, dass zu diesen BV noch nicht alle Leistungsstufen erbracht und damit abgerechnet wurden. Im Regelfall kostet die gesamte Vermessung vom Vorabzug Lageplan bis zu Schlusseinmessung (nach Fertigstellung des BV) für ein "normal großes" Einfamilienhaus zwischen € 2.000,00 und € 3.000,00 netto; die Teilungsvermessung nochmals gute € 800,00.

Ich schlage daher vor, Du fragst Deinen Vermesser wie sich diese immense Summe zusammensetzt oder ob sich ggf.. eine nicht dazugehörige "0" in die Rechnung für die Teilungsvermessung geschlichen hat.

Freundliche Grüße
 
J

John40

der abzuteilende kleine Grundstücksteil ist ca. 2.000 qm groß und der Einheitswert/qm liegt bei 280 Euro/qm. die Länge der Teilungsgrenze lieg bei ca. 70 m.
 
Zuletzt aktualisiert 29.12.2024
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