Ich glaube, Du verstehst das mit dem KFW-Kredit ein wenig falsch.
Die Zinsbindung des Kredites liegt bei maximal 10 Jahren. D.h. die aktuellen Konditionen gelten nur 10 Jahre. Nach den 10 Jahren hast Du dann eine gewisse Restschuld. Die kannst Du entweder ablösen, Teilablösen oder Du musst eine Anschlussfinanzierung machen. Also nichts mit Sonderkündigungsrecht. Die KFW wird Dir ein neues Angebot kurz vor Ablauf der 10 Jahre machen, was sich dann an den marktüblichen Zinsen zu diesem Zeitpunkt orientiert oder Du suchst Dir eine andere Bank, die die Anschlussfinanzierung übernimmt. Die anfänglich errechnete Laufzeit des KFW-Darlehens gilt nur unter der Annahme, dass der Zinssatz nach den 10 Jahren gleich bleiben würde.