Steuerbetrug wird gefühlt härter verfolgt und bestraft als totschlag. da würde ich eher betrunken Auto fahren als den Fiskus bescheißen.
allerdings: kreative Auslegung ist kein betrug. nicht melden, obwohl man es melden muss, geht natürlich nicht. aber ist schon diskussionswürdig ob ein Waschtisch elementarer Bestandteil der Immobilie ist, oder zu werten ist wie ein Kleiderschrank oder Bett. dann wäre da natürlich keine Grunderwerbsteuer darauf fällig.
würde da mit dem FA offen umgehen, denen die Rechnung schicken, und gleich dazu schreiben was alles teil der Immobilie ist, und was nicht. und dann mal abwarten.
spannend in dem fall auch, ob du auf den Waschtisch schon Mehrwertsteuer gezahlt hast. dann müsstest du die ja zurück bekommen vom FA, wenn der Waschtisch grunderwerbsteuerfähig wäre.
hat der Bauträger bei der aufmusterung die MwSt mit angegeben?