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pharma
Hallo liebe Bauexperten,
ich habe eine Eigentumswohnung gekauft und im Kaufvertrag wurde nach Prüfung des Bauträgers eine Verschiebung einer Wand aufgenommen. Ich habe sogar auf eine Anlage des neuen Grundrisses im Kaufvertrag bestanden. Bei der ersten Begehung einer baugleichen Wohnung hat sich nun herausgestellt, dass die Wand nicht verschoben werden kann, da ein Schacht an die Wand grenzt. Mein Sonderwunsch kann nun nicht erfüllt werden.
Wie ist in so einem Fall zu verfahren?
Ich frage mich ob es sich lohnt dagegen vorzugehen oder ob ich darüber hinweg sehen soll.
Bin für jeden Erfahrungswert bzw. guten Rat dankbar.
Vielen Dank vorab und schöne Grüße
Juliane
ich habe eine Eigentumswohnung gekauft und im Kaufvertrag wurde nach Prüfung des Bauträgers eine Verschiebung einer Wand aufgenommen. Ich habe sogar auf eine Anlage des neuen Grundrisses im Kaufvertrag bestanden. Bei der ersten Begehung einer baugleichen Wohnung hat sich nun herausgestellt, dass die Wand nicht verschoben werden kann, da ein Schacht an die Wand grenzt. Mein Sonderwunsch kann nun nicht erfüllt werden.
Wie ist in so einem Fall zu verfahren?
Ich frage mich ob es sich lohnt dagegen vorzugehen oder ob ich darüber hinweg sehen soll.
Bin für jeden Erfahrungswert bzw. guten Rat dankbar.
Vielen Dank vorab und schöne Grüße
Juliane