P
Pacmansh
Die Verbindlichkeit besteht ja gegenüber der Bank und wenn man zustimmt, dass diese gerechtfertigt sind, dann sollte man sie auch gegenüber seiner Bank bezahlen. Wenn die Bank dann ein Inkassounternehmen beauftragen will, soll sie das machen. Ein Vertrag besteht aber nur zwischen der Bank und den Inkassounternehmen. Man selbst hat damit ja nichts zu tun.Das steht im Schreiben aber anders drin.