V
Vicus
Hallo zusammen,
meine bessere Hälfte und ich beabsichtigen, demnächst zu bauen. Eine Option für ein Grundstück hätten wir sogar schon, die hat nur einen kleinen Schönheitsfehler. Vielleicht hat ja jemand eine Idee dazu.
Es geht darum, dass wir einen Teil eines sehr schönen Grundstückes von einem Freund zum Kauf angeboten bekommen haben. Er hat vor einiger Zeit ein größeres aus mehrerer Flutstücken bestehendes Grundstück zu einem sehr günstigen Preis gekauft, um es selber zu bebauen. Er hat jetzt jedoch ein weiteres bereits bebautes Grundstück gekauft und baut das darauf befindliche Haus um, weswegen er das besagte Grundstück nicht mehr zum Bauen benötigt.
Das Problem ist allerdings, dass er es ja wohl innerhalb der ersten 10 Jahre nicht veräußern darf, weil er sonst die Spekulationssteuer - das sind wohl 40% - bezahlen muss und die würde selbstverständlich nicht er, sondern wir bezahlen. Er selbst würde den angesetzten Preis sofort um den Anteil der Spekulationssteuer verringern, wenn er diese nicht abführen müsste.
Nun meine Frage: Gibt es eine legale Möglichkeit, diese Spekulationssteuer zu vermeiden? Es geht ja eigentlich nicht um ein gewerbsmäßiges Spekulationsgeschäft mit Gewinnabsicht, sondern um die Zurverfügungstellung eines Anteiles des eigenen Grundstückes, ohne es verschenken zu müssen. Das kann ja schließlich auch keiner verlangen.
Für eure Antworten danke ich euch bereits im Voraus.
meine bessere Hälfte und ich beabsichtigen, demnächst zu bauen. Eine Option für ein Grundstück hätten wir sogar schon, die hat nur einen kleinen Schönheitsfehler. Vielleicht hat ja jemand eine Idee dazu.
Es geht darum, dass wir einen Teil eines sehr schönen Grundstückes von einem Freund zum Kauf angeboten bekommen haben. Er hat vor einiger Zeit ein größeres aus mehrerer Flutstücken bestehendes Grundstück zu einem sehr günstigen Preis gekauft, um es selber zu bebauen. Er hat jetzt jedoch ein weiteres bereits bebautes Grundstück gekauft und baut das darauf befindliche Haus um, weswegen er das besagte Grundstück nicht mehr zum Bauen benötigt.
Das Problem ist allerdings, dass er es ja wohl innerhalb der ersten 10 Jahre nicht veräußern darf, weil er sonst die Spekulationssteuer - das sind wohl 40% - bezahlen muss und die würde selbstverständlich nicht er, sondern wir bezahlen. Er selbst würde den angesetzten Preis sofort um den Anteil der Spekulationssteuer verringern, wenn er diese nicht abführen müsste.
Nun meine Frage: Gibt es eine legale Möglichkeit, diese Spekulationssteuer zu vermeiden? Es geht ja eigentlich nicht um ein gewerbsmäßiges Spekulationsgeschäft mit Gewinnabsicht, sondern um die Zurverfügungstellung eines Anteiles des eigenen Grundstückes, ohne es verschenken zu müssen. Das kann ja schließlich auch keiner verlangen.
Für eure Antworten danke ich euch bereits im Voraus.