Spitzboden nicht ausbaufähig

4,30 Stern(e) 3 Votes
D

DG

Es sind 110m² Grundfläche (EG) im Haus. Ein zweites Vollgeschoss ist lt. Bebauungsplan nicht zulässig.

Das 1. OG darf (siehe Rechnung Architekt) 74,99% der Grundfläche haben, damit es _nicht_ als Vollgeschoss zählt. Die Rechnung weist nach, dass das Haus im EG 110m² und im 1. OG mit 81,2m² etwas weniger als die zulässigen 82,39m² hat, ergo dürfte das 1. OG noch 1,2m² größer sein oder aber im Spitzboden dürften noch 1,2m² zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden (wenn überhaupt rechtlich möglich).

Das ist aus meiner Sicht ausgereizt, da lt. Bauordnung der gesamte Wohnraum über dem Vollgeschoss (EG) eben nur maximal 82,39m² haben darf. Das kann man theoretisch auch in 2 Obergeschosse bauen, die Fläche von gesamt 82,39m² darf aber nicht überschritten werden.

MfG
Dirk Grafe
 
Y

ypg

So wird es sein. An einer Raumspartreppe liegt es zumindest nicht. ( im Plan leider gar nicht zu sehen)
Ich würde an Eurer Stelle Fenster einbauen, Heizung nach oben legen (Lagerfläche muss ja auch eventuell warm sein
und später als Zimmer ausbauen.
Aber ich habe nichts gesagt


Grüsse
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4900 Themen mit insgesamt 97922 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Spitzboden nicht ausbaufähig
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bauunternehmer will Rechnung für Planungsleistungen stellen 60
2Singlehaus - Haus mit 40m² Grundfläche 10
3Rechnung Grundbucheintrag nicht an alle Käufer? 13
4Erste Rechnung für Erdarbeiten und Bodenplatte fällig 25
5Rechnung vom Notar - 4 Tage nach Beurkundungstermin 11
6Rechnung enthält unberechtigte Posten, wie verhält man sich 13
7Kalk Zement Putz oder Gipsputz im Wohnraum verwenden? 22
8Handwerker-Rechnung über Ersatz für defektes Werkzeug 27
9Rechnung für Wasseranschluss trotz Zahlung über Grundstückspreis? 35
10Fußboden-Niveu Wohnraum erhöhen 24
11Planung Wohnraum & Küche eines Doppelhaushälfte in Nürnberg 13

Oben