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nordanney
Nein, so nicht.Genau, die KfW sagt, dass keine Änderungen am Haus innerhalb 10 Jahre durchgeführt
Es darf nichts gemacht werden, was den KfW 55 Status bzw. dessen Vorgaben kaputt macht.
Das muss auch nirgendwo stehen, denn das kann nur ein Planer sagen.Aber nirgends ist etwas konkreteres beschrieben, also ob/wie die Split-Klima in einer Berechnung berücksichtig wird.
Im Normalfall, wenn eine Klima nicht von vornherein z.B. aufgrund Hitzeschutz geplant wurde, wird die Klimaanlage auch im Nachhinein nichts ändern. Kenne tatsächlich niemanden, die den Weg über den Planer gegangen sind. Zumindest nicht, wenn einfach nur die Klimaanlage nachgerüstet wurde.
Insofern bleibe ich dabei: Machen.