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ist das Hörensagen oder tatsächlich selber gesehen?
Entbehrt jeder rechtlichen Grundlage oder Verhätlnismäßigkeit.
Wenn im Bebauungsplan ein RAL-ton steht wäre es klar, rot, grau oder eine sonstwie geartete Bezeichnung kann man nicht anfechten nur weil einem der Ton nicht gefällt.
ist das Hörensagen oder tatsächlich selber gesehen?
Entbehrt jeder rechtlichen Grundlage oder Verhätlnismäßigkeit.
Wenn im Bebauungsplan ein RAL-ton steht wäre es klar, rot, grau oder eine sonstwie geartete Bezeichnung kann man nicht anfechten nur weil einem der Ton nicht gefällt.
Was genau steht denn in dem Bebauungsplan? Was da im Hintergurnd so gelaufen ist kann man aber kaum wissen.
Wie schon gesagt wenn im Bebauungsplan z.B. "grau" steht kann einem niemand zwingen den grau-ton zu ändern nur wegen Nichtgefallen.
Was genau steht denn in dem Bebauungsplan? Was da im Hintergurnd so gelaufen ist kann man aber kaum wissen.
Wie schon gesagt wenn im Bebauungsplan z.B. "grau" steht kann einem niemand zwingen den grau-ton zu ändern nur wegen Nichtgefallen.
Wenn Steingrau nicht im Bebauungsplan steht sondern nur hellgrau ist er halt schön blöd, dass er es hat mit sich machen lassen. Es gibt mehrere hellgraue RAL-töne, das hätte kein Richer anders gesehen, außer eben es stünde Steingrau im Bebauungsplan. Lichtgrau, Fehgrau, Silbergrau... ist auch alles per Definition hellgrau. Hatte er dagegen vlt. Schiefer- oder Graphitgrau ... das ist halt einfach grau ohne hell.
Das ist das Kuschen vor Behörden. Und fehlender Wille sein Recht durchzusetzen.
Das Bauamt kann zwar den ruckbau verfügen, muss aber nicht Recht behalten.
Ich denke spätestens nach dem Widerspruch bzw vor bei der Anfechtungsklage hätte das Amt den Verwaltungsakt zurück genommen.
Es gilt der Bestimmtheitsgrundsatz. Steht dort nur "rot", kann nur jeder Rotton zulässig sein. Dann müssen die sich eben präziser ausdrücken.
Ein "so haben wir uns das nicht gedacht", zählt im Verwalrungsrecht nicht.