In den Angeboten steht immer, dass die Architektenleistung enthalten ist. Das hieße für mich zumindest, dass vor Einreichung des B-Antrags ein Architekt drüber geschaut hat?
Das bedeutet nur, daß die Architektenleistung (Antragstellung, rudimentär allernötigste Ausführungsplanung, Bauleitung) nicht extra zu bezahlen sind. Eine Chefarztvisite, daß die Kreativqualität geprüft und verfeinert wird, ist damit keineswegs gemeint. Ob Deine Ankleide so eng ist, daß Du Dir an den Schranktüren die Finger klemmst, verstößt gegen keine Bauvorschrift - ebensowenig, daß Du um "falsch" angeschlagene Türen herumläufst. Das wird beides von niemandem barmherzig wegpoliert, wenn Du da Murks planst.
Oder verschiebt wirklich nur ein Bauzeichner die Wände und keiner überprüft die Statik vor Einreichung?
Die Statik macht immer der Statiker, nicht der Architekt. Das Skalpell beim Wändeverschieben führt selbstverständlich der Schwesternschüler, und auf Kasse auch maximal in Lokalanästhesie.