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Ap0rnym
Hallo,
wir planen in Schleswig-Holstein eine Stadtvilla zu bauen. Im Bebauungsplan ist allerdings nur eine eingeschossige Bauweise erlaubt (ansonsten ist nur noch die Gebäudehöhe mit ca. 10m definiert). Nun steht in der Landesbauordnung:
"Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss oder ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses eine Höhe von mindestens 2,30 m hat"
Wenn wir nun das EG so weit vergrößern, dass das OG weniger als 75% der Fläche des EG hat, können wir dann eine Stadtvilla bauen die als Eingeschossig gilt und eine normale Deckenhöhe von 2,5m hat?
Vielen Dank!
wir planen in Schleswig-Holstein eine Stadtvilla zu bauen. Im Bebauungsplan ist allerdings nur eine eingeschossige Bauweise erlaubt (ansonsten ist nur noch die Gebäudehöhe mit ca. 10m definiert). Nun steht in der Landesbauordnung:
"Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss oder ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses eine Höhe von mindestens 2,30 m hat"
Wenn wir nun das EG so weit vergrößern, dass das OG weniger als 75% der Fläche des EG hat, können wir dann eine Stadtvilla bauen die als Eingeschossig gilt und eine normale Deckenhöhe von 2,5m hat?
Vielen Dank!