E
Escroda
Wenn die römische Zwei eingekreist ist, handelt es sich nach Planzeichenverordnung um eine zwingende Festsetzung, d.h. es muss zweigeschossig gebaut werden. Ein Staffelgeschoss wäre dann nur unter den von Yvonne bei #7 genannten Voraussetzungen möglich. Ansonsten handelt es sich um ein Höchstmaß, d.h. man kann auch eingeschossig bauen oder mit beliebig kleinem Staffelgeschoss.Wenn im Bebauungsplan steht "II FD"
Eine gesetzliche Regelung ist mir nicht bekannt, weder in Bundes- noch in den Landesvorschriften. Der Gesetzgeber will den Genehmigungsbehörden wohl einen Ermessensspielraum einräumen. Ich würde die Grenze, wie @11ant, bei 10° sehen, müsste bei Uneinigkeit mit dem Bauamt aber letztendlich ein Gericht im Einzelfall entscheiden.Bis zu welcher Neigung gilt ein Dach eigentlich als Flachdach?