Statik bei Einfamilienhaus erforderlich

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Zuletzt aktualisiert 05.11.2024
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P

Pacey82

Wir bauen auch in Bayern und ich bin mir immer noch nicht sicher welche Gebäudeklasse unser Einfamilienhaus hat:

Gebäudeklasse 1:
freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2 und
Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude,

Gebäudeklasse 2:
Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2,

Gebäudeklasse 3:
sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m,

Gebäudeklasse 4:
Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m2,

Spontan würde ich Klasse 4 sagen, da unser Haus sicher über 7 Meter Höhe hat. Mich macht nur stutzig, dass es so viele Klassen unter 7 Meter gibt. Zählt hier evtl. nicht der höchste Punkt, sondern die Außenwand?
 
E

elVincent

Weiterlesen in der BayBo, da steht dann "Höhe im Sinn des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel."

Wenn du also zweigeschossig baust und unter dem Dach ein Aufenthaltsraum möglich ist, ist die Höhe die Oberkante deiner Geschossdecke, wenn kein Aufenthaltsraum möglich ist, die Oberkante deines Fußbodens im OG.
 
Zuletzt aktualisiert 05.11.2024
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