11ant
Mir ist noch nicht ganz klar, worum es Dir im Kern geht: gelten Deine Zweifel dem Keller generell, also ob er überhaupt ein Steinhaus tragen würde wo er nur für ein Holzhaus ausgelegt sein mußte; oder speziell dem Keller nach dem Brandfall, ob er früher ein Steinhaus hätte tragen können und mit einem Holzhaus nicht voll "ausgelastet" war und nach dem Brand ein neues Holzhaus schon das Ende der Fahnenstange wäre ?
Eine Statik weist die Standfestigkeit des Bauvorhabens nach (damals längst erfolgt), eine Prüfstatik prüft, ob der Statiker der eigentlichen Statik korrekt gerechnet hat (damals längst erfolgt). Danach kam das Brandereignis. Dessen Schadengutachten sollte darauf eingegangen sein, ob der Keller statisch noch dieselbe Tauglichkeit hat wie vor dem Brandfall - dazu sagte ich bereits
Eine Statik weist die Standfestigkeit des Bauvorhabens nach (damals längst erfolgt), eine Prüfstatik prüft, ob der Statiker der eigentlichen Statik korrekt gerechnet hat (damals längst erfolgt). Danach kam das Brandereignis. Dessen Schadengutachten sollte darauf eingegangen sein, ob der Keller statisch noch dieselbe Tauglichkeit hat wie vor dem Brandfall - dazu sagte ich bereits
. Das neue Haus braucht auf jeden Fall selber auch wieder eine Statik, quasi mit der Kellerdecke als Baugrund. Da wird der Statiker sagen, wo in die Kellerräume noch Stützen gestellt werden müssen, wenn oberhalb der Kellerdecke nun tragende Wände woanders hin geplant werden als im Keller selbst vorhanden oder für das damalige Haus berücksichtigt waren. Ich würde daher weit eher Einschränkungen für die Freiheit der Grundriss Aufteilung des neuen Hauses erwarten als grundsätzliche Befürchtungen hegen, ein Steinhaus zu bauen. Du kannst ja Porenbeton nehmen, es muß ja nicht der schwerste Kalksandstein plus Vormauerklinker sein.Den Keller erwarte ich in seiner Tauglichkeit nicht beeinträchtigt, der Brand war ja wohl oberhalb und "nur" Rauchgas und Löschwasser setzt dem Beton weniger zu.