N
nihoelz
D. h. dass diese Leistungen vom Statiker kommen MÜSSEN? Oder kann auch der KFW-Sachverständige den Wärmeschutznachweis erstellen?Vom Statiker halten wir bis jetzt nichts in den Händen. Da aber mit dem Baubeginn:
beim Bauamt vorliegen müssen, wird unser Statiker entsprechend gearbeitet haben.
- Nachweis für Schallschutz
- Nachweis für Wärmeschutz
- Nachweis für Standsicherheit