hb-julia
Hallo,
für ein zu bebauendes Grundstück gibt es einen Bebauungsplan, der allerdings keine Geschosshöhe vorschreibt, wohl aber, dass sich ein neues Haus der Umgebungsbebauung anzupassen hat. Dies sind übliche, vor wohl vierzig Jahren gebaute Einfamilienhäuser mit Satteldach.
Nun wird aber eine sog. Stadtvilla bevorzugt, mit der sog. 2/3-Ausgleichsfläche.
Eine Baufirma hat bereits signalisiert, dass dies kein Problem sei. Doch wenn man hier etwas unterschreibt und sich dann herausstellt, dass es vom Bauamt her doch nicht möglich ist, ein solches Haus zu bauen, sitzt man ja bei der betreffenden Firma fest - obwohl man ein anderes, genehmigungsfähiges Haus vielleicht mit einer anderen Firma besser bauen wollen würde.
Daher hier meine Fragen:
1) Wird das Dach einer sog. Stadtvilla offiziell auch als "Satteldach" bezeichnet? - Oder ist dies nur den o.g. EFHn vorbehalten?
2) Könnte, wenn eine Stadtvilla genehmigt wird, die eingeschossige 2/3-Ausgleichsfläche mit einem Satteldach versehen werden (für einen eventuell späteren Ausbau, gegenwärtig aber nur als Dachspeicher zu nutzen)?
Oder müsste dies dann ein Flachdach sein?
Vielen Dank für alle professionellen Antworten und persönliche Erfahrungsberichte!
für ein zu bebauendes Grundstück gibt es einen Bebauungsplan, der allerdings keine Geschosshöhe vorschreibt, wohl aber, dass sich ein neues Haus der Umgebungsbebauung anzupassen hat. Dies sind übliche, vor wohl vierzig Jahren gebaute Einfamilienhäuser mit Satteldach.
Nun wird aber eine sog. Stadtvilla bevorzugt, mit der sog. 2/3-Ausgleichsfläche.
Eine Baufirma hat bereits signalisiert, dass dies kein Problem sei. Doch wenn man hier etwas unterschreibt und sich dann herausstellt, dass es vom Bauamt her doch nicht möglich ist, ein solches Haus zu bauen, sitzt man ja bei der betreffenden Firma fest - obwohl man ein anderes, genehmigungsfähiges Haus vielleicht mit einer anderen Firma besser bauen wollen würde.
Daher hier meine Fragen:
1) Wird das Dach einer sog. Stadtvilla offiziell auch als "Satteldach" bezeichnet? - Oder ist dies nur den o.g. EFHn vorbehalten?
2) Könnte, wenn eine Stadtvilla genehmigt wird, die eingeschossige 2/3-Ausgleichsfläche mit einem Satteldach versehen werden (für einen eventuell späteren Ausbau, gegenwärtig aber nur als Dachspeicher zu nutzen)?
Oder müsste dies dann ein Flachdach sein?
Vielen Dank für alle professionellen Antworten und persönliche Erfahrungsberichte!