Ich versteh das Problem eher anders. Der Eigentümer der Wohnung wird sein Gartentürchen nutzen wollen, ist ja auch praktisch Pflanzen u.ä. nicht durch die Wohnung tragen zu müssen. Das würde mich als Stellplatzbesitzer auch stören, weil ich da eine, im Zweifel schwer nachzuweisende, Gefährdung meines Fahrzeugs sehen würde.
Weil ich das Thema spannend finde, hab ich mal bissle gegoogelt, alles auf Basis der MBO (Musterbauordnung) und nicht der entsprechenden LBOs).
- Es könnte sich tatsächlich um einen Rettungsweg handeln. Das Haus hat nur 2 OG und damit ist das Anleitern per "Handleiter" zulässig. Dazu muss die Feuerwehr im Zweifelsfall an das Haus kommen. Das Türchen dürfte dann aber nicht abschließbar sein, oder per 3-Kant zu öffnen (auf den Bildern ist aber ein Schloss zu erkennen). Ich könnte mir vorstellen, dass die mittlere OG/DG Wohnung als. 2. Rettungsweg nur über den Garten der darunter liegenden EG Wohnung erreichbar ist.
- Falls nicht schon in der Teilungserklärung berücksichtigt, nach einem Urteil (OLG Hamm, Beschl. vom 03.08.2009 – I-15 Wx 288/08 ) gilt "Die Wohnungseigentümer können im Einzelfall durch Stimmenmehrheit eine Gebrauchsregelung treffen, nach der eine im Sondernutzungsrecht eines einzelnen Wohnungseigentümers stehende Gemeinschaftsfläche im Notfall als Fluchtweg genutzt werden kann. " .
- Als Indiz, dass ein Stellplatz aber nicht als Zugang zum Rettungsweg geeignet ist, und nicht so einfach darüber führen darf kann aber das Urteil des Amtsgericht Wuppertal (Urteil vom 15.07.2015 – 91b C 25/15 ) angesehen werden. "Das Problem war, dass, nachdem die Stadt die Auflage erteilt, einen Rettungsweg ständig freizuhalten, ein Stellplatz faktisch nicht mehr nutzbar war. Es wurde daher ein Architekt damit beauftragt, die Stellplätze neu aufzuteilen. "
Nun wird guter Rat vermutlich nur über einen Fachanwalt für Baurecht (u. Gutachter, usw.) führen können. Oder über einen Hinweis an die Stadt, mit der Konsequenz vermutlich diesen Stellplatz zu verlieren (und dann eine unbestimmte Entschädigung zu bekommen). Alternativ den Bauträger dazu zu bringen, eine Vorrichtung anzubringen, dass dieses Türchen nur als Rettungsweg benutzt werden kann (z.B. mit Alarmkoppelung). Da nutz der Nachbar die vermutlich nicht all zu oft um seine Erde in den Garten zu bringen. Aber es ist dein Recht, dass dies nur (!) ein Rettungsweg ist und nicht alltäglich benutzt wird.