Klarer Fall für
@Escroda
- Meine laienhafte Herangehensweise wäre: Gibt es einen Bebauungsplan, der regelt ob Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen zulässig sind oder nicht?
- Gepflasterte Einfahrten müssen ja auch irgendwie den nicht bebaubaren Bereich überqueren und sind faktisch nichts anderes. Überwachung der Nutzung einer Einfahrt (z.B. zum Parken) ist nicht Aufgabe des Bauamtes.
- Gibt es eine Regelung bei euch, wie viele Einfahrten/wie breit /wo /... zulässig sind? Wenn das alles unproblematisch ist, einfach als zusätzliche Gartenzufahrt deklarieren und fertig.