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benediktr
Als ich nach dem Keller gefragt habe, ging es mir um die Absturzhöhe in der Vertikalen. Diese darf in Einzel-/ bzw. Sammelanschlussleitungen nicht mehr als 1 m sein. Da wir hier von einer Einzelanschlussleitung sprechen und bereits ein Grundleitungsanschluss über Dach be-/entlüftet wird, möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass auf den zusätzlichen Strang verzichtet werden kann.Nach DIN werden Stränge ab 5m auch belüftet, da hilft auch kein Keller darunter
Die 5 m entnimmst du aus welchem Regelwerk?