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Das muß man immer, außer wenn der Verkäufer das übernommen hat. Du wirst als Laie aber kaum ermessen können, wann eine Straße beitragsrechtlich fertiggestellt wurde. Da braucht auch ein Fachanwalt die Lesebrille für.Wenn man sein Haus in einem Neubaugebiet baut und sowohl der Bau als auch der Einzug NACH Fertigstellung des Straßenausbaus stattfindet, muss man die Beiträge dann noch bezahlen?