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MayrCh
Ich empfehle, mal in die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" NAV reinzusehen. Da steht eigentlich alles drin. Duldungspflicht ist in §12 NAV geregelt.Unsere Frage daher, was können wir dagegen machen? Besteht die Möglichkeit, dass der Strommast versetzt werden kann? Wenn ja wer trägt die Kosten? An wen müssen wir uns wenden? An den Energieversorger?
Da der Mast als Teil des OVN (davon gehe ich jetzt aus, interkommunaler Transport findet nicht über Holzmasten statt), bedarfs keiner Eintragung im Grundbuch/Baulastenverzeichnis, da Mast+Leitung über NAV gesichert sind.
Ansprechpartner ist in der Regel der Netzbetreiber (nicht Energieversorger).
Edit wegen Zeitgleiche:
DochDoch, alles Richtig. Abs. 1 § 12 NAV.Das ganze kann ich mir aber nicht so richtig vorstellen.