Du formulierst "Bauen lassen" -> Du warst Bauherr.
Und Bauträger -> du warst "nur" Käufer
Was also?
Als Käufer ist es einfacher, auf einen versteckten Mangel mit eventuellem Schadenersatz der Folgeschäden zu argumentieren.
Als Bauherr hast du den Kram am Backen. Da hättest du nach gängiger Rechtslage den Fehler zeitnah erkennen müssen, auf jeden Fall nicht erst nach Monaten.
Dazu kommt, Gewährleistungstechnisch ist dein Vertragspartner raus, das Problem scheint ja jetzt behoben zu sein. Folgeschäden (Betriebskosten) sind regelmäßig nicht durch die Gewährleistung oder eine Garantie abgedeckt.
Ob der normale Anwender dazu technisch überhaupt in der Lage ist, spielt rein rechtlich leider erstmal eine untergeordnete Rolle. So oder so, wenn du eine hälftige Teilung der Kosten aus Kulanz hinkriegst, dann meinen Glückwunsch. Für alles andere sehe ich schlechte Chancen, zumal der Schaden auch keinen aufwendigen Gutachterprozess rechtfertigt.