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Redsonic
Noch gar nicht, darum geht's ja. Laut Werkvertrag muss das Grundstück frei sein. Nachher stehen wir zur Begehung mit dem GU auf dem Bauplatz und dann haben wir 6 Wochen Zeit um Baufreiheit herzustellen. Habe halt Bedenken, dass man da wie HilfeHilfe sagt, nachher unter Druck gerät. Allerdings ist auch die Frage, inwieweit ich mit so einem 1,5 Tonnen-Bagger überhaupt weiterkomme.Was hast Du mit dem Tiefbauer vereinbart? Geht er davon aus, dass alles soweit frei ist oder kennt er das Grundstück unberäumt?
Letztendlich lese ich aber raus, dass es keine Sache von 50 oder 300 EUR in die Kralle des Radladerfahrers sein wird.