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Hausbau2019
Was kann/ muss ich tun, wenn ich kurz vor Fertigstellung des Rohbaus erfahre, dass das vom GU mit dem Bau des WU-Kellers und des gesamten Rohbaus (Doppelhaus, insgesamt 600 qm Nutzfläche - mit massiven Mängeln), keine Eintragung in der Handwerksrolle für Maurer- und Betonarbeiten hat, sondern stattdessen für Abbrucharbeiten, Trockenbau und Fliesenarbeiten?
Meinen Erkundigungen nach läuft das unter Schwarzarbeit: Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei ..... als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).
Wie ist eure Meinung dazu?
Meinen Erkundigungen nach läuft das unter Schwarzarbeit: Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei ..... als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).
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