Supergau - Wasserrohrbruch, Estrich feucht

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F

fach1werk

Danke für den Hinweis!

Wenn er will, wird er sehr genau wissen, warum. Wenn er muss, dann könnte es z.B. um Zeit und um Schadensabwehr gehen, wahrscheinlich Mus.

Trotzdem fragt Mann sich ja, wie stellen wir zuverlässig fest, wie weit das weitergegangen ist. Dafür sind Leck Orter und SVs schon richtig. Selbst abwickeln ist absolut die Ausnahme, ich wäre auch verhalten damit.

Viele Grüße Gabriele
 
F

fach1werk

Danke für den Hinweis! Hab ich nicht gut genug formuliert. Das ist kein Rat, diesen Wasserschaden selbst zu regulieren! Trotzdem gibts den Begriff Schadensabwehr natürlich schon, nächste Nacht könnte es wieder gefrieren.

Als Ausgangsfrage nahm ich an, sei Diagnose erfragt:
"Die Frage ist nun, wie stellen wir _zuverlässig_ fest, wie weit das noch gegangen ist?"

Dafür sind Leck Orter und SVs schon richtig. Ich glaube nicht, dass er regulieren wollte.

Viele Grüße Gabriele
 
andimann

andimann

Moin Allerseits,

erst mal danke für die Antworten.

Selber regulieren will und werde ich natürlich nicht. Was sollte auch meine Versicherung damit zu tun haben? Das Haus ist vor 3 Monaten an uns übergeben worden, also wenn eine geplatzte Leitung nach 3 Monaten keinen Gewährleistungsfall darstellen sollte, weiß ich es auch nicht mehr….

Das hat der GU und der Sanitärmensch aber auch schon klar gesagt, da gibt es auch keine Diskussion.

Ursache war ein nicht korrekt montierter Sicherungsclip am Badewanneneinlauf. Wir haben bei der Badewanne eine Unterputzarmatur (die auch nach dem dritten Nachbesserungsversuch immer noch undicht ist, das war aber nicht das eigentliche Problem), von dort aus geht eine Leitung zum Wanneneinlauf. Diese Leitung steckt mit einem Schnellverschluss auf dem Wanneneinlauf und ist mit einem deutlich sichtbaren, knallgelben Clip gesichert. Oder sollte gesichert sein, wenn nicht der (hier eine wüste Beschimpfung eurer Wahl einsetzen) zu blöd dafür ist und den Clip nicht richtig draufschiebt. Von solchen intellektuell unglaublich anspruchsvollen Ideen, wie diesen Clip zusätzlich mit Klebeband zu sichern, reden wir besser gar nicht erst. Das würde den Horizont dieser Hornochsen komplett übersteigen.

Jedenfalls ist gestern beim Einlaufen der Wanne ein großer Teil des Wassers nicht in die Wanne gelaufen, sondern hat sich im Hohlraum unter der Wanne gesammelt und von dort seinen Weg gesucht. Auf jeden Fall in die Estrichdämmung und vermutlich auch in den Estrich selber.

Die Dämmung im Bad ist komplett durchnässt, da muss das Wasser quasi stehen. Das erklärt auch, dass entlang des Badezimmerfallrohres Wasser bis in den Keller gelaufen ist und auch, dass Wasser aus den Lüftungsöffnungen der EG Decke kam. Die betroffenen Öffnungen sind von oben gesehen im Badezimmer.

Es ist vermutlich auch Wasser im Flur, erste Feuchtemessungen haben leicht feuchte Wände dort ergeben. Das wäre ein Hinweis darauf, dass da schon einige Zeit immer wieder Wasser ausgetreten ist, innerhalb von ein paar Stunden ziehen die Porotonsteine eigentlich kein Wasser bis in 25 cm Höhe über Rohfussboden.

Das kann auch erklären, dass unser Parkett im OG Flur und Schlafzimmer in letzter Zeit immer mehr geknarzt hat. Ich habe es auf veränderte Temperaturen und Luftfeuchte geschoben, war wohl falsch gedacht…

Ich habe heute nach Rücksprache mit meinem Schreiner noch die Sockelleisten in den betroffenen Bereichen entfernt, damit Dampf aus den Spalten zwischen Parkett und Wand austreten kann und nicht ins Parkett zieht. Und wenn sich nun in den nächsten Tagen das Parkett an den Rändern hochziehen sollte, ist klar, dass das auch raus muss.

Trocknungsmensch war gerade schon da, er kann aber aufgrund der Estrichhöhe von 18 cm kaum was messen. Da ist erst mal Bohren angesagt.

Wir werden also für viele Wochen Trocknungsgeräte im Haus haben und die Ungewissheit, ob das wirklich trocken ist, oder wir später mal Muff und Schimmel in der Bude haben.

Ganz toll….

Grüße,

Andreas
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Hallo Andreas.
Der Wasserschaden ist ja -wenn ich das richtig beurteile- doch recht umfangreich.
Wenn das Gewerk von Dir noch nicht abgenommen wurde, dann überlege es Dir gut, wie Du weiter vorgehen wirst.
Die Problemlöser, welche mit vorgewärmter Trockner Luft in die Estrichkonstruktion blasen und im Raum selber mit Kondensattrocknern das Wasser wieder kondensieren, diese geben Dir keine Gewährleistung dafür, dass die Situation nach der Trocknung der vor dem Wasserschadeneintritt entspricht. Heißt: die Unternehmen übernehmen keine Gewähr für einen dauerhaft trockenen Fußbodenaufbau.
Nimmst Du das Bauwerk so ab, geht auch eine zukünftige Gefahr mit allen Kosten auf Dich über.
Eine Zwangstrocknung eines wassergeschädigten Estrichs ist aber immer mit großen Unsicherheiten verbunden. Weil nämlich die darunter befindliche Betondecke oder -Bodenplatte naturgemäß große Unebenheiten aufweisen kann. Und wird!
Die erkennt man "von oben" nicht, wenn Dämmung und der Estrich bereits eingebaut wurden, in diesen Vertiefungen steht aber meistens das Wasser.
An diese Stellen kommt man nicht heran, sie entziehen sich der Kenntnis ihrer örtlichen Lage genauso wie der Grad der Durchfeuchtung.
Was kann geschehen?
Die Trocknungsmaßnahme wird irgendwann aus irgendwelchen Beweggründen als abgeschlossen betrachtet, allgemeine Zustimmung von allen Seiten.
Der Parkett- oder Bodenleger macht seine Restfeuchtemessung mit Probengut aus dem Estrichgefüge und ist auch zufrieden.
Erst Monate nach der Verlegung (elastischer Belag wie auch Parkett) kommt es dann zu den ersten negativen Erscheinungsbildern. Wir sprechen hier von "Mängeln".
Gegebenenfalls wird eine Neuverlegung notwendig, alle vorherigen Baubeteiligten schauen zunächst sich an, dann aber auf die Freigabe, welche Du seinerzeit unterschrieben hattest.
Bange machen gilt nicht, das sollte auch hier gelten.
Die Situation vor Ort sollte unbedingt ein Sachverständiger des Bereichs "Fußbodentechnologie" beurteilen und die weiteren Schritte freigeben.
Der kann zwar ebenfalls nicht durch den Estrich hindurch schauen, er weiß sich jedoch anhand anderer Parameter zu helfen, welche sich den Laien im Detail verschließen müssen, ihm aber die Aussage erleichtern!
---------------------------
Gruß: KlaRa
 
andimann

andimann

Hi,

@ all, abgenommen ist das Haus, wir wohnen seit drei Monaten drin. Es stehen zwar noch minimale Restarbeiten offen, die aber mit dem Wasserrohrbruch in keinen Zusammenhang stehen (Dinge am Außenputz, die im Dezember aufgrund von Frost nicht mehr gemacht werden konnten).
Wir sind somit in der Gewährleistungpflicht des GUs.

@ Klara,
danke für deine Antwort, auch wenn mich der Tenor nicht wirklich erfreut. Deckt sich aber mit meiner Einschätzung: Im Prinzip heißt das, dass die Estrichdämmungstrocknung irgendeine Bastelei ist, deren Qualität weder jemand garantieren noch überprüfen kann.
Die "saubere" Lösung wäre somit: Auszug aus dem Haus, Estrich im OG großflächig entfernen und dann wieder von vorn...

Was für eine Sch****...

Gruß,

Andreas
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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