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Heizungen gehören zum Gebäude und sind daher von der "Neubaugarantie" umfasst, die fünf Jahre gilt. Außerdem glaube ich, dass ein lange anhaltender Reparaturversuch auch nicht ausreicht, sich aus der Garantie herauszuschleichen. Aber das müsste ich meinen Anwalt fragen.aber nach über 3 Jahren wird der „Wandlungszug“ abgefahren sein.