Teil des Grundstücks als Beteiligungsgesamtheit

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Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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tucana1

Liegt euer Grundstück am Anfang des Weges? Wenn ja, dann kann es natürlich auch gut sein, dass sich dies dadurch ergibt das die Müllabfuhr eben nicht in den Weg einfährt.

Unser Grundstück liegt am Ende des Weges. Es ist das vorletzte Grundstück in unserer Straße. Die Straße ist eine Sackgasse und nur von einer Seite befahrbar.
Carport und Zufahrt ragen anscheinend in das Gemeinschaftsgrundstück. Klarheit gibt natürlich erst die Vermessung. Dann kannst Du ja das Fass aufmachen. Aber gute Nachbarschaft geht anders.

Wir haben den Carport nicht selbst gebaut. Dem Nachbarn rechts von uns gehörte auch unser Grundstück. SIe haben es uns letztes Jahr verkauft, waren familiäre Gründe.
Der Carport wurde laut Alteigentümer von ihm selbst vor ca. 30 Jahren gebaut. Wir haben ihm im Kaufvertrag übernommen. Wenn unser Alteigentümer uns das Grundstück so mit Carport gekauft hat, müssen wir dann dafür haften, dass er vor 30 Jahren den Carport falsch errichtet hat?

Im Zuge der Bauvoranfrage hat uns auch die Stadt auf den Carport angesprochen. Ich habe ihnen mitgeteilt, dass ich von nichts weiss. Der Carport ist noch aus der Vergangenheit.
 
E

Escroda

müssen wir dann dafür haften, dass er vor 30 Jahren den Carport falsch errichtet hat?
Öffentlich-rechtlich Ja. Ob gegen den Voreigentümer Ansprüche geltend gemacht werden können, muss zivilrechtlich herausgefunden werden.
Im Zuge der Bauvoranfrage hat uns auch die Stadt auf den Carport angesprochen.
Was heißt das? Wer hat was gesagt?
Ich habe ihnen mitgeteilt, dass ich von nichts weiss.
Was heißt das? Du hast gesagt, Du weißt nichts von einem Carport? War der Carport dargestellt?
 
T

tucana1

Was heißt das? Wer hat was gesagt?

Wir haben das Grundstück im September 2019 gekauft. Bis alle möglichen Eintragungen drinne waren, hat es bis Ende November 2019 gedauert.

Am 2 Januar 2020 waren wir beim Bauamt und haben die Bauvoranfrage gestellt.
Wir waren persönlich beim Bauamt. Der Sachbearbeiter hat dann ein Luftbild von unserem Grundstück betrachtet und hat uns schon mal mündlich über die Zulässigkeit der Bebauung und der Errichtung eines Bungalows aufgeklärt.

Als er sich das Luftbild angeschaut hat, hat er gesagt, dass dort ein Carport darauf ist. Ich habe es bejaht (war auch offensichtlich ein Carport).

Der Sachbearbeiter hat uns mitgeteilt, dass im Zuge der Bauvoranfrage auch geklärt wird, ob wir den Carport eventuell abreissen müssten, da dieser nicht den Vorgaben entspricht.

Das war der Stand im Januar diesen Jahres. Bis jetzt warten wir auf die Bauvoranfrage. Aufgrund der aktuellen Situation hat man uns mitgeteilt, dass wir noch einige Zeit warten müssten.

Gleich nachdem wir die Bauvoranfrage hätten, würde unser Architekt anfangen zu planen, sodass wir die Baugenehmigung hoffentlich zeitnah stellen könnten und möglichst noch in diesem Jahr mit dem Bau anfangen könnten.
 
T

tucana1

Nichtsdestotrotz müssen wir auch die genauen Grundstücksgrenzen kennen, am Besten Zentimetergenau, damit wir wissen, wo unser Grundstück anfängt und wo es endet. Es gibt leider keine Begrenzungspunkte, Zaun, etc. dort.
 
K1300S

K1300S

Die Grenzpunkte kann man sich vom Vermesser anzeigen lassen. Für die Planung braucht Ihr das aber nicht unbedingt, denke ich.

Wenn der Bau beginnt, wird ja ohnehin vermessen und ein Schnurgerüst erstellt, damit klar ist, wo der Baukörper errichtet werden soll.
 
E

Escroda

Für die Planung braucht Ihr das aber nicht unbedingt, denke ich.
Nein, aber wenn er sich wegen drei gelber Säcke bei den Nachbarn unbeliebt machen will, sollte er zumindest sicher sein, dass diese auch tatsächlich auf seinem Grundstück stehen.
Und wenn ein sich auf den Fuß getretener Nachbar herausfindet, dass der Carport in die Straßenfläche hineinragt, ist die Rückbauverfügung schneller da, als die nächste Grünschnittabfuhr.
ob wir den Carport eventuell abreissen müssten
Aber wenn das sowieso im Raum steht, ist das ja kein Schreckensszenario.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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