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tucana1
Liegt euer Grundstück am Anfang des Weges? Wenn ja, dann kann es natürlich auch gut sein, dass sich dies dadurch ergibt das die Müllabfuhr eben nicht in den Weg einfährt.
Unser Grundstück liegt am Ende des Weges. Es ist das vorletzte Grundstück in unserer Straße. Die Straße ist eine Sackgasse und nur von einer Seite befahrbar.
Carport und Zufahrt ragen anscheinend in das Gemeinschaftsgrundstück. Klarheit gibt natürlich erst die Vermessung. Dann kannst Du ja das Fass aufmachen. Aber gute Nachbarschaft geht anders.
Wir haben den Carport nicht selbst gebaut. Dem Nachbarn rechts von uns gehörte auch unser Grundstück. SIe haben es uns letztes Jahr verkauft, waren familiäre Gründe.
Der Carport wurde laut Alteigentümer von ihm selbst vor ca. 30 Jahren gebaut. Wir haben ihm im Kaufvertrag übernommen. Wenn unser Alteigentümer uns das Grundstück so mit Carport gekauft hat, müssen wir dann dafür haften, dass er vor 30 Jahren den Carport falsch errichtet hat?
Im Zuge der Bauvoranfrage hat uns auch die Stadt auf den Carport angesprochen. Ich habe ihnen mitgeteilt, dass ich von nichts weiss. Der Carport ist noch aus der Vergangenheit.