Aber im Grundbuch sind jetzt die Eigentumsverhältnisse 50/50 zwischen mir und meiner Partnerin eingetragen, warum sollten im Grundbuch eingetragene Dinge nicht umgeschrieben werden können?
Oder reden wir doch von unterschiedlichen Dingen?
Wir haben das Grundstück gemeinsam erworben und stehen beide als Eigentümer drin. Nur eben mit den falschen Anteilen.