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Maik87
Hallo zusammen, ich hoffe, dass ich meine Frage auch stellen darf, wenn es sich nicht um einen Neubau sondern um einen Bestandsbau (Mitte 60er) handelt! Folgende Situation: Ich wohne seit einigen Wochen in einer neuen Wohnung und habe bei schlechtem Wetter draußen Feuchtigkeitsprobleme an der Außenwand. Der Vermieter hat mir darauf hin einen Gutachter geschickt. Der kam zu folgendem Ergebnis: - aktuelle Raumtemperatur 15,5°C (ich hatte kurz vorher noch gelüftet) - aktuelle relative Luftfeuchtigkeit 40% - Temperatur Innenwand 18°C - Temperatur Außenwand 9,7-9,9°C Gedeutet hat er das Ergebnis mündlich so: Die Temperatur der Innenwand sagt aus, dass der Raum durchgängig zu wenig geheizt wurde. Die Temperatur reicht nicht für die gesetzliche Mindestanforderung von 20°C. Dadurch Wäre die Außenwand zu stark abgekühlt und an dieser würde nun die Luftfeuchtigkeit kondensieren. Dem Naturgesetz nach also Fehlverhalten im Lüft-/Heizverhalten. Wenn er dies nun schriftlich an den Vermieter schickt freu ich mich schon über die Gutachterrechnung und eventuell der Abmahnung wegen falscher Wohnungsnutzung... Nun habe ich ein wenig recherchiert: 1. Wieso finde ich im Internet regelmäßig Angaben über gefährliche Temperaturen unter 12°C, wenn der Taupunkt jedoch von der relativen Luftfeuchtigkeit und der Lufttemperatur abhängig ist? Lt. Internetrechner habe ich einen Taupunkt von 1,5°C - da sind 9,7°C doch absolut unkritisch, oder? 2. Kann der Raum rechtlich gesehen wirklich zu kalt sein? Ich finde keine Angaben was mieterseitig gemacht werden muss - außer Frostsicherheit. 3. Ist eine Temperaturdifferenz zwischen Innen- und Außenwand von über 8°C wirklich statthaft und muss mieterseitig unbedingt gegengeheizt werden oder liegt hier bereits ein Baumangel hinsichtlich unzureichender Isolierung bzw. durnässter Wände vor? Derzeit habe ich nur das mündliche Ergebnis des Gutachters. Dieser schließt jedoch einen Baumangel aufgrund der Messergebnisse aus. Wie deutet ihr die Ergebnisse? Ich danke euch schon einmal im Voraus!!