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Isokrates
Dann sehe ich eine Genehmigung als notwendig an.Die Grundfläche dieser baulichen Anlagen sind nur zur Hälfte auf die zulässigen Grundflächen sowie die zulässigen Überschreitungen für Nebenanlagen anzurechnen"
Die Frage die sich mir noch stellt wäre, ob der BT die Terrasse gleich mit baut oder diese erst später selbst realisiert wird.
Insofern diese gleich vom BT gebaut wird, hat der Doppelhaushälfte-Partner ja auch eine solche Terrasse und damit sehe ich die Wahrscheinlichkeit gering, dass sich jemand an dieser stören würde.
Für mich persönlich wäre das zwar unbefriedigend etwas nicht genehmigtes auf meinem Grundstück zu haben, aber wenn ich mich so in meinem Baugebiet umblicke bin ich mit dieser Sichtweise wohl eher die Ausnahme.