C
cordi
Hallo,
ich bekomme von versch. Architekten, Bauaufsichten (versch. Standorte) unterschiedliche Angaben dazu, ob eine Terrasse auch über die Baulinie herausragen darf (also nicht die Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze).
Kann mir da jemand weiterhelfen, vielleicht sogar Rechtsvorshriften dazu nennen? (Wir sind in Rheinland-Pfalz)
Ähnlich verhält es sich, ob die Terrasse in die Grundflächenzahl-Berechnung gehört oder nicht?
Vielen Dank
ich bekomme von versch. Architekten, Bauaufsichten (versch. Standorte) unterschiedliche Angaben dazu, ob eine Terrasse auch über die Baulinie herausragen darf (also nicht die Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze).
Kann mir da jemand weiterhelfen, vielleicht sogar Rechtsvorshriften dazu nennen? (Wir sind in Rheinland-Pfalz)
Ähnlich verhält es sich, ob die Terrasse in die Grundflächenzahl-Berechnung gehört oder nicht?
Vielen Dank