hm, einige Stichworte. Ob sie helfen, weiß ich nicht:
-Die Terrasse gehört zur Grundflächenzahl I !
-Eine Baugenehmigung für Nebenanlagen, die gg die Auflagen sind, bekommst Du nur, wenn klug argumentiert wird vom Architekten. IMHO sehe ich keinen Grund, warum Du die Baugrenze überschreiten müsstest.
-was nicht im Bebauungsplan geändert, dann gilt die Landesbauordnung
-ich kann mich nicht erinnern, dass unsere Auffahrt flächenmässig im Bauantrag genannt ist.