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Finn_Me
Das gilt auch bei Reihenhäusern. Ich habe recherchiert und zusätzlich diese Info vom Bauamt erhalten. Selbst wenn es nicht so wäre, bin ich auf den Nachbarn angewiesen, da eigentlich sogar Terrassenüberdachungen lt. Kaufvertrag verboten sind. Der Bauträger hat es so im Vertrag festgehalten, geht aber nicht dagegen vor. Unserer Nachbar (Investor) ist im Vorstand des Bauträgers. Wenn ich da jetzt etwas entgegen der Absprache mache, könnte ich es ganz vergessen.Das muss aber nicht bei Reihen- und Doppelhäusern gelten, oder gilt das speziell auch für geschlossene Bauweise in Eurem Baugebier?
Meist hält ein Bebauungsplan ein zwei Punkte vor, wo genau das nicht passiert.
Mir geht es nun eigentlich nur um Vor- und Nachteile der Materialien und ob es sich lohnen würde bzgl. Polycarbonat noch das Gespräch zu suchen. Angesprochen ist bisher Klarglas.