Testament wie vorgehen? Bitte um Erfahrungen, Tipps!

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2025
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A

Arauki11

Dinge ändern sich und Menschen ganz besonders, das muss so mancher Teilnehmer erst noch lernen.
Woanders wie z.B. beim Bau oder im eigenen Leben wird darauf gepocht, dass man immer Alles im Detail und wasserdicht vertraglich regelt wird, tun das die Eltern für ihr eigenes Leben, gelten diese plötzlich als herzlos gegenüber ihren Kindern, die für sich selbst aber längst alles möglichen Dinge ihres Lebens vertraglich geregelt haben.
Ein Blick auf Statistiken oder einfach mal mit offenen Augen zumindest über den Tellerrand hinaus würde schnell deutlich machen, dass eben nicht immer nur die Anderen sind, wo etwas schiefläuft beim Erbe oder es heftig kracht und geradezu gemein werden kann.
Mir kommt das vor wie beim Thema Pädophilie, da sind es auch immer die Anderen und man selbst ist natürlich immer der/die Gute, obwohl das gerade in der eigenen Familie erheblich breiter vertreten ist. Mit etwas mehr Lebenserfahrung kann man auch hier lernen, dass es zwar oft genug aus der Kirche kommt, gleichermaßen aber auch aus der eigenen Familie und nicht zu vergessen, von einem selbst ! Man sollte sich gerade beim Thema erben nicht immer vorschnell als den einzig Guten erheben, Jeder von uns kann im Leben immer auch mal ein Saukerl sein und sich auch mal etwas bevorteilen, das ist völlig menschlich und ein offener Blick in den Spiegel kann schnell helfen.
Ich muss immer schmunzeln, wenn sich Jemand per se aus dieser Thematik abheben möchte, weil der die Moral erfunden hat. Bei (m)einem solchen Testament im Hinblick auf Alterssicherung geht es weder um jetzige Gefühle der Kinder noch um irgendwelche spätere Zuwendungen, sondern einzig und primär darum, das eigene Alter bestmöglich abzusichern und dem Überlebenden maximale Sicherheit zu gewähren.
Komisch, dass man bei den eigenen Verträgen immer so geradeaus denkt und auch spricht , dieses den eigenen Eltern aber nicht zugestehen möchte und plötzlich beleidigt wäre; ich empfinde das als kindisch und übergriffig dazu, zudem am täglich stattfindenden Leben völlig vorbeigedacht. Ein Blick auf die steigende Anzahl familiärer Konflikte sowie die Wartezimmer solcher Anwälte könnte da schnell helfen.
Genau weil man eben nicht träumt oder immer die Anderen die Bösen sind sollte man seine eigenen Dinge regeln, streng nach dem Motto: "Wenn Jeder für sich sorgt, dann ist für Jeden gesorgt" und damit meinte der Verfasser dieses Spruches nicht die Gier oder Rücksichtlosigkeit, sondern die Übernahme von Eigenverantwortung.
 
G

Grundaus

- aber sie haben tatsächlich vor fast 30 Jahren schon ein Berliner Testament aufgesetzt, was zwar vorhanden war, aber beim Tod meines Vaters ignoriert wurde, da es nur für den "Notfall" war, der aufgrund lieber Kinder nicht eingetreten ist) sich vernünftig Gedanken machen, damit der länger Lebende abgesichert ist.
eine Unterschlagung von einen Testament ist strafbar und kann bis zu 5 Jahre Gefängnis geben. Außerdem ist es fraglich ob es noch gilt, wenn es jemand Jahre nach dem Erbfall einsetzt
 
G

Grundaus

meiner Meinung nach hat ein Berliner Testament in der heutigen Zeit nur Nachteile. sowohl für den überlebenden Ehepartner als auch die Kinder.
Wenn die Immobilie beiden gehört und 2 Kinder da sind, erbt ein Kind beim ersten Todesfall ohne Testament nur 12,5%. Das könnte man vermutlich auszahlen. als Summe oder als monatliche Miete.
Das Verhältnis muss schon stark zerrüttet sein, damit jemand die Zwangsversteigerung beantragt.
 
Y

ypg

meiner Meinung nach hat ein Berliner Testament in der heutigen Zeit nur Nachteile.
Das ist ja von Einzelfall zu Einzelfall verschieden. Gerade heutzutage gibt es Familienkonstellationen mit „nur“ angeheirateten Partnern, Ex-Ehepartnerin, Halbgeschwistern usw. inkl. einer individuellen Eigentumsregelung, die sich außerhalb vom versönenden Familienverbund Vater, Mutter, Kind verhält.
 
Tolentino

Tolentino

Ich kann nur empfehlen, das am besten schon zu Lebzeiten mit Schenkung oder Erbvertrag zu klären.
Berliner Testament ist gerade bei Patchwork nicht so einfach. Wenn nämlich der leibliche Elter zuerst stirbt und dann erstmal alles an den Stiefelter geht, dann erben die leiblichen Kinder des ersten Elters ja gar nicht mehr, da die kein Verwandtschaftsverhältnis mehr mit dem überlebenden Elter haben. Habe gerade gelesen bezüglich Freibeträge sind die gleichgestellt
 
N

nordanney

eine Unterschlagung von einen Testament ist strafbar und kann bis zu 5 Jahre Gefängnis geben. Außerdem ist es fraglich ob es noch gilt, wenn es jemand Jahre nach dem Erbfall einsetzt
Wen interessiert das, wenn die gesamte Familie mit allem fein ist. So ein Testament ist für den Fall der Fälle bzw. um Sicherheit zu haben, wenn sie benötigt wird.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2025
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