Guten Abend,
die Angebotshöhe erscheint mir sehr hoch; stellt sich also die Frage, was genau Du angefragt hast?
Auf der anderen Seite bin ich immer skeptisch, wenn ein RA - nichts gegen diesen wunderbaren Berufsstand - das komplette Angebot nebst sämtlicher Anlagen prüfen soll. Er ist firm in seinem Kerngeschäft, den vielen Paragraphen, u.a. in VOB und Baugesetzbuch; keine Frage. Ein Werkvertrag besteht jedoch - neben dem eigentlichen Vertrag - auch aus Plänen, dem Angebot, der Baubeschreibung und nicht selten einer Liste von Zusätzen.
Mir würde sich daher die Frage stellen, welche Qualifikation der RA, über sein Hauptgeschäft hinaus, mitbringt, ein komplettes Angebot bewerten zu können.
Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Bauexperte