kati1337
Ist das überhaupt möglich?Notar Vorvertrag :
Besonders hinweisen muss ich Sie auf § 1 Abs. 2. Hier ist bitte zu prüfen, ob Frau XXX ihren Ehemann wirklich allein beerbt hat.
?
(Die Kinder müssen ja auch was geerbt haben!?!)
Ich dachte immer es gibt nen Pflichtanteil für Kinder?
Ohne besondere Regelungen / Testament geht normal 50% an die Frau und 50% an die Kinder?
War zumindest bei uns so.