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Pumuk
Hallo Zusammen,
im Bebauungsplan findet sich folgende Aussage:
Die Trauflinie darf nur zu 1/4 unterbrochen werden.
Bei einem normalen Häuschen mit Satteldach würden wir gerne einen Wintergarten anbauen wollen, der unterhalb der Traufe des Hausdachs am Haus angebaut ist.
Bezieht sich die Aussage des Bebauungsplan daher auf die Traufe des Hauses oder die des Gesamtkonstrukts u. damit auch dem Wintergarten?
Freue mich auf eure Antworten!
Pumuk
im Bebauungsplan findet sich folgende Aussage:
Die Trauflinie darf nur zu 1/4 unterbrochen werden.
Bei einem normalen Häuschen mit Satteldach würden wir gerne einen Wintergarten anbauen wollen, der unterhalb der Traufe des Hausdachs am Haus angebaut ist.
Bezieht sich die Aussage des Bebauungsplan daher auf die Traufe des Hauses oder die des Gesamtkonstrukts u. damit auch dem Wintergarten?
Freue mich auf eure Antworten!
Pumuk