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Mimi123
Hallo zusammen!
Wir haben eine Doppelhaushälfte im Rohbau gekauft. Nun stellt sich bei der Abnahmeplanung der Holztreppe heraus, dass die Laufbreite unter der DIN Norm 18065, also unter 80 cm, bleibt. Wir suchen eine Lösung mit der Baufirma, möchten vom Forum aber wissen, mit wievielen Euros Minderung wir rechnen können, wenn es keine Lösung gäbe. Nur zur Info: Die einzig mögliche Lösung wäre, das Treppenhaus nachträglich zu verbreitern, indem man das Treppenauge verkleinert.
Welche Minderung in EUR müsste man hier ansetzen?
Vielen Dank!
Wir haben eine Doppelhaushälfte im Rohbau gekauft. Nun stellt sich bei der Abnahmeplanung der Holztreppe heraus, dass die Laufbreite unter der DIN Norm 18065, also unter 80 cm, bleibt. Wir suchen eine Lösung mit der Baufirma, möchten vom Forum aber wissen, mit wievielen Euros Minderung wir rechnen können, wenn es keine Lösung gäbe. Nur zur Info: Die einzig mögliche Lösung wäre, das Treppenhaus nachträglich zu verbreitern, indem man das Treppenauge verkleinert.
Welche Minderung in EUR müsste man hier ansetzen?
Vielen Dank!