C
cschiko
So würde ich das auch sehen, grundlegend sollte gelten_
1. Der Treppenbauer als Schadensverursacher muss auch für den Schaden aufkommen.
2. Wenn nun der Treppenbauer an der Stelle nicht damit rechnen konnte, da also keine Leitung hätte laufen dürfen, dann kann dieser sich an den Elektriker wenden. Allerdings hätte er ja grundlegend auch kontrollieren können ggf. müssen, ob da nichts langläuft.
Aber an euch heranzutreten für einen Fehler des Elektrikers, wenn dem wirklich so ist, oder einen Schaden den der Treppenbauer verursacht hat ist schon eher dreist.
1. Der Treppenbauer als Schadensverursacher muss auch für den Schaden aufkommen.
2. Wenn nun der Treppenbauer an der Stelle nicht damit rechnen konnte, da also keine Leitung hätte laufen dürfen, dann kann dieser sich an den Elektriker wenden. Allerdings hätte er ja grundlegend auch kontrollieren können ggf. müssen, ob da nichts langläuft.
Aber an euch heranzutreten für einen Fehler des Elektrikers, wenn dem wirklich so ist, oder einen Schaden den der Treppenbauer verursacht hat ist schon eher dreist.