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readytorumble
Hallo zusammen,
als ich unseren Trinkwasseranschluss beim Wasserwerk beantragt habe, ist aufgefallen, dass die Versorgung eines anderen Hauses unter unserem geplanten Bauvorhaben verläuft.
Das Wasserwerk sagt nun, dass wir für die Verlegung dieser Leitung aufkommen müssen.
Das Grundstück welches wir gekauft haben war vorher der Garten von dem Haus dessen Leitung dort verläuft.
Hier ein Bild zum besseren Verständnis:
Rote 1 = Haus dessen Leitung durch unser Grundstück läuft. Roter Strich ist die neue Grenze. Uns gehört das Grundstück mit der schlecht lesbaren 280. Schwarz ist die Wasserleitung eingezeichnet.
Ist das rechtlich in Ordnung? Müssen wir dafür aufkommen oder das Wasserwerk? Oder der frühere Eigentümer unseres Grundstücks, dessen Leitung nun über unseren Grund verläuft?
Aus dem Gesetz (AVBWasserV) geht das für mich leider nicht hervor.
Danke vorab & viele Grüße
als ich unseren Trinkwasseranschluss beim Wasserwerk beantragt habe, ist aufgefallen, dass die Versorgung eines anderen Hauses unter unserem geplanten Bauvorhaben verläuft.
Das Wasserwerk sagt nun, dass wir für die Verlegung dieser Leitung aufkommen müssen.
Das Grundstück welches wir gekauft haben war vorher der Garten von dem Haus dessen Leitung dort verläuft.
Hier ein Bild zum besseren Verständnis:
Rote 1 = Haus dessen Leitung durch unser Grundstück läuft. Roter Strich ist die neue Grenze. Uns gehört das Grundstück mit der schlecht lesbaren 280. Schwarz ist die Wasserleitung eingezeichnet.
Ist das rechtlich in Ordnung? Müssen wir dafür aufkommen oder das Wasserwerk? Oder der frühere Eigentümer unseres Grundstücks, dessen Leitung nun über unseren Grund verläuft?
Aus dem Gesetz (AVBWasserV) geht das für mich leider nicht hervor.
Danke vorab & viele Grüße