Trittschall - Estrich "dröhnt" - Neubau Doppelhaushälfte

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H

heimer

Hallo,
wir sind vor zwei Wochen in unsere neu gebaute Doppelhaushälfte eingezogen - die andere bewohnt mein Bruder.

135m² Wohnfläche plus Keller - massiv - Poroton.

Eins vorweg - von der anderen Doppelhaushälfte hören wir absolut nichts... ausgeführt wurde das mit 24cm Schallschutzziegel RD1.4 und 4cm Trennfuge gedämmt)
Was uns aber extrem stört bzw. wollen wir nicht glauben dass so etwas normal ist in der der heutigen Zeit.

-> Jeder Schritt dröhnt im ganzen Haus.
Barfuß oder mit Socken noch schlimmer als mit Schuhen.

Das ist in allen Stockwerken gleich - egal ob Vinyl (geklebt) oder Fliesen als Belag.
Was auffällt - in Räumen wie Küche und Ankleide ist es wesentlich besser. Ich vermute weil hier Gewicht auf dem Boden steht dass dieser nicht schwingen kann.

Wir wohnten vorher in einem 40 Jahre alten Mietshaus - da war das bei weitem nicht so schlimm.
Wenn unser Junior mit seinen 15kg in seinem Kinderzimmer im 1.Og tobt dröhnt die ganze Bude... da fällt man fast von der Couch...

Zum Fußbodenaufbau (aus Angebot / Rechnung Estrichleger)

6cm EPS 100kPa WLG035 Wärmedämmung (nach DIN4108-10) einschließlich Randstreifen
35-3 Rolljet WLG045 Trittschall-Tackerplatte
6cm Anhydrit Fließestrich CAF-C25-F4

Darauf dann entweder ein verklebter Designvinyl oder Fliesen - das dröhnen bleibt sich gleich.

Woher kann das kommen?
Ist der Estrich evtl. schuld?

Bei meinem Bruder wurde der Estrich von der gleichen Firma ausgeführt - und Sie haben exakt das gleiche Problem... :-(

Vielen Dank vorab
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Hallo Fragesteller.
Aus der Distanz heraus wird man da sicherlich keine klare Antwort geben können.
Bei dem bei Euch eingesetzten Dämmsystem handelt es sich um eine kombinierte Wärme- und Trittschalldämmung mit einer angegebenen dynamischen Steifigkeit S15 und einer WLG: 0,045 W/mK.
Bei einer Plattenstärke: 35/32 mm kann man sich ausrechnen, wo die Tendenz hingehen soll:
Entweder auf eine druckfestere Wärmedämmung oder eine weichere Trittschalldämmung. Beides zusammen gut ist nicht möglich, da sich die Anforderungen /Trittschall und Wärmedämmung) "beißen", sich damit im Wege stehen.
Als Trittschalldämmstoffe verwendete Produkte müssen aber ein ausreichendes Federungsvermögen haben, das durch die dynamische Steifigkeit s’ der Dämmschicht einschließlich der in ihr eingeschlossenen Luft gekennzeichnet ist.
Für den speziellen Anwendungsbereich als Trittschalldämmung eignen sich Produkte aus expandiertemPolystyrol (EPS) und Mineralwolle (MW).
Die Produkte werden in Steifigkeitsgruppen eingeteilt. Dabei gilt der folgende Grundsatz: Je besser die dynamische Steifigkeit, um so kleiner fällt die Trittschalldämmung aus. Je kleine s', um so größer ist das Trittschallverbeserungsmaß.
Bei Euch im Hause scheint es so zu sein, dass die Schallschutzanforderungen möglicherweise (!) nicht erfüllt werden.
Allerdings muss man berücksichtigen, dass in selbstgenutzten Einfamilienhäusern der Schallschutz nicht die Bedeutung hat wie in Mehrfamilienhäusern.
Und da die beiden Haushälften ja auch akustisch ausreichend getrennt sind sehe ich da dieSchwierigkeit einer ausreichenden Argumentation gegenüber dem GU.
Dröhnen und poltern sollte es allerdings beim Begehen einer Bodenfläche nicht; heißt: die Schallschutzanforderungen dürfen auch nicht auf das Level NULL gedreht werden.
Vielleicht habe ich hier nicht ausreichend zur Klärung beisteuern, aber dennoch einen kleinen Hinweis geben können.
Gruß: KlaRa
 
H

heimer

Hallo KlaRa,

ich sollte noch ergänzen dass wir das Haus mit Architekt bzw größtenteils selber gebaut haben.

Ich habe jetzt auch mal im Stock drunter eine Pegelmessung durchgeführt.
Wenn ein Erwachsener barfuss oder mit Strümpfen läuft hab ich in der maximal jedes Mal über 70db... egal in welchem Stock.

Alles sehr merkwürdig.

Wie gesagt, wenn man fest neben den Gläserscrank auftitt klappern die Gläser im schrank.
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Wie gesagt, wenn man fest neben den Gläserscrank auftitt klappern die Gläser im Schrank.
Das sollte allerdings bei einem CAF mit Nenndicke 60mm so nicht sein.
Vor 4 Jahren hatte ich einen ähnlichen Fall, allerdings mit einem Doppelbodensystem, für ein Landgericht zu bearbeiten.
Zum Schluss war es so, dass die komplette Wohnung (hochwertige Ausstattung, 4. OG in einem anspruchsvollen Haus) geräumt, die Estriche komplett zurückgebaut wurden.
Gibt es Aufzeichnungen über den Estricheinbau, Lieferscheine o.ä., dass man ggf. hieraus eine Mindereinbaudicke vorsichtig ableiten könnte?
Scheppern und Gläserklirren kann mit einer schwach demensionierten, dadurch leicht in Schwingung zu bringenden Lastenverteilungsebene zusammenhängen; weniger mit der Trittschalldämmung.
MfG: KlaRa
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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