Türverkleinerung durch Planungsfehler und Ausgleichszahlung

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Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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guckuck2

Für Barrierfreiheit war die Tür auch nach Plan zu schmal. Die Tür müsste zudem außen anschlagen und nicht nach innen.

Da wird nix zu holen sein, bestenfalls ein Gefallen an anderer Stelle.
 
tomtom79

tomtom79

Als Orientierung, bei uns in der Einliegerwohnung wurde ein offener geplanter Durchgang mit 1.10m zwischen Flur und Wohnzimmer "nur" auf Normtürbreite durchgeführt. Der Blauleiter meinte ihn würde es ca 250euro Kosten den Durchgang zu Verbreiten und ob wird mit einer Zahlung in Höhe von 250euro einverstanden wären. Haben das Geld genommen und fertig.

Bei eurer Situation finde ich es persönlich viel schlimmer der schmale Durchgang würde mich sehr stören.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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