Y
ypg
Du hast keine Berechtigung, irgendetwas zu schließen. Du musst schon Deinen Beitrag melden. Ggf wird er geschlossen, dann fängst Du wieder von vorn an.Wie gesagt, falls das zu 'Doppel-Postig' ist, schliesse ich gern.)
Du vergisst die Statik. Das Haus bzw das Dach braucht tragende Wände, das kehrt sich ja je nach Traufe/First um.Ich ging davon aus, dass Standard-Längstraufen-Grundrisse nicht unbedingt für Quertraufe geeignet sind – lasse mich aber gern eines Besseren belehren. Aktionshäuser schaue ich mir an, um zu prüfen, ob dieser (vermeintlich) günstigere Weg neben einer Architektenplanung überhaupt für uns infrage kommt.
Aktionshaus kannst Du dann gleich vergessen.
Ich versteh jetzt aber auch Deine Gedanken nicht, zu einem Aktionshaus zu greifen, welches meist überhaupt keine Freiheiten bietet und sich tatsächlich nur auf einem ganz einfachen Grundstück mit entsprechendem BPlan eignet.
Ein GU-Haus ist schwierig, aber sehr wohl machbar. Zudem bieten GUs oft freie Planung an.
Aus Deinem vorherigen Thread bin ich persönlich raus, weil es sich mit Deinem ständigen Wechsel der Grundstücke nicht rund las. Plötzlich las man da von einem Bungalow mit Keller.
Ich habe das Gefühl, dass es auch hier etwas konfus zugehen wird, weil Du in der Mitte anfängst und jetzt alles Peu a Peu erst nachreichst.
Ausserdem erlaubt der BPlan doch auch Walmdächer? (Textliche Festsetzung)
Als erstes: wo liegt denn der Referenzwert der Höhe?