Typenhaus, traufständig auf kurzer Seite

Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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Y

ypg

Wie gesagt, falls das zu 'Doppel-Postig' ist, schliesse ich gern.)
Du hast keine Berechtigung, irgendetwas zu schließen. Du musst schon Deinen Beitrag melden. Ggf wird er geschlossen, dann fängst Du wieder von vorn an.
Ich ging davon aus, dass Standard-Längstraufen-Grundrisse nicht unbedingt für Quertraufe geeignet sind – lasse mich aber gern eines Besseren belehren. Aktionshäuser schaue ich mir an, um zu prüfen, ob dieser (vermeintlich) günstigere Weg neben einer Architektenplanung überhaupt für uns infrage kommt.
Du vergisst die Statik. Das Haus bzw das Dach braucht tragende Wände, das kehrt sich ja je nach Traufe/First um.
Aktionshaus kannst Du dann gleich vergessen.
Ich versteh jetzt aber auch Deine Gedanken nicht, zu einem Aktionshaus zu greifen, welches meist überhaupt keine Freiheiten bietet und sich tatsächlich nur auf einem ganz einfachen Grundstück mit entsprechendem BPlan eignet.
Ein GU-Haus ist schwierig, aber sehr wohl machbar. Zudem bieten GUs oft freie Planung an.
Aus Deinem vorherigen Thread bin ich persönlich raus, weil es sich mit Deinem ständigen Wechsel der Grundstücke nicht rund las. Plötzlich las man da von einem Bungalow mit Keller.
Ich habe das Gefühl, dass es auch hier etwas konfus zugehen wird, weil Du in der Mitte anfängst und jetzt alles Peu a Peu erst nachreichst.
Ausserdem erlaubt der BPlan doch auch Walmdächer? (Textliche Festsetzung)
Als erstes: wo liegt denn der Referenzwert der Höhe?
 
T

trose69

Du hast keine Berechtigung, irgendetwas zu schließen. Du musst schon Deinen Beitrag melden. Ggf wird er geschlossen, dann fängst Du wieder von vorn an.

Du vergisst die Statik. Das Haus bzw das Dach braucht tragende Wände, das kehrt sich ja je nach Traufe/First um.
Aktionshaus kannst Du dann gleich vergessen.
Im Prinzip ist das schon die Antwort auf meine Frage.

Ich versteh jetzt aber auch Deine Gedanken nicht, zu einem Aktionshaus zu greifen, welches meist überhaupt keine Freiheiten bietet und sich tatsächlich nur auf einem ganz einfachen Grundstück mit entsprechendem BPlan eignet.
s.o.: Im Prinzip, wie gesagt, war meine ursprüngliche Frage: Gibt es Typ-/Aktionshäuser für ein solches Grundstück / Vorgaben.

Ein GU-Haus ist schwierig, aber sehr wohl machbar. Zudem bieten GUs oft freie Planung an.
Ich weiss. Ich gestehe: ich bin mit den GU Planungen für das kleinere Grundstück (siehe anderer thread) recht unzufrieden. Daher geht unser Weg, wie gesagt, für beide Grundstücke eher Richtung Architekt. Sicher auch eher für dieses Grundstück - ich wollte hier nur Optionen eruieren / ausschliessen.

Aus Deinem vorherigen Thread bin ich persönlich raus, weil es sich mit Deinem ständigen Wechsel der Grundstücke nicht rund las. Plötzlich las man da von einem Bungalow mit Keller.
Kein Problem. Der Thread wurde auch so noch recht hilfreich für uns.

Ich habe das Gefühl, dass es auch hier etwas konfus zugehen wird, weil Du in der Mitte anfängst und jetzt alles Peu a Peu erst nachreichst.
Wie gesagt: nach Erstellung kam mir der Thread auch eher redundant vor. Daher mein Vorschlag, ihn zu schliessen / sterben zu lassen. Konkret ging es mir ursprünglich nur um die Frage: Kennt jemand Beispiele für 1,5 geschossige quertraufige Häuser von der Stange?

Ausserdem erlaubt der BPlan doch auch Walmdächer? (Textliche Festsetzung)
Ja - ich ging jedoch (auch: hier - kann mich irren) davon aus, dass man da schnell bei der 2. Vollgeschossigkeit endet.

Als erstes: wo liegt denn der Referenzwert der Höhe?
Die Oberkante des Erdgeschossfertigfussbodens:
1732458983257.jpeg
 
Y

ypg

Ja - ich ging jedoch (auch: hier - kann mich irren) davon aus, dass man da schnell bei der 2. Vollgeschossigkeit endet.
Stimmt.
Die Oberkante des Erdgeschossfertigfussbodens:
Referenzpunkt. Nochmal: in welcher Höhe ist der Referenzpunkt. Du darfst schließlich nicht 152,00 irgendwas hoch bauen.
Mag auch sein, dass ich etwas im Plan überlese. Aber es ist auch nicht meine Aufgabe Wimmelbilder zu lösen.
Also nochmal: wie hoch darf das Haus werden?
Typ-/Aktionshäuser
Du verwechselst da was: Typenhäuser sind funktionierend Standardhäuser, von denen die Statik schon existiert. Der Hausentwurf passt auf eine weite und große Zielgruppe und ist vielseitig. Wenn das Grundstück eine schlechte Ausrichtung hat oder sonstige Vorgaben, dann ist das Haus meist ohne großartigen Aufwand modifizierbar. Auch andere persönliche Änderungen sind machbar.
Ein Aktionshaus ist weit aus extremer. Es ist meist das LowBudget-Haus von der Häuslebauerfirma, was nochmals abgespeckt wurde. Da ist kaum etwas veränderbar, wenn nicht sogar gar nichts.

Ich gestehe: ich bin mit den GU Planungen für das kleinere Grundstück (siehe anderer thread) recht unzufrieden.
Du musst auch etwas sagen, wenn Du sprichst.
Womit, mit wem und warum bist Du unzufrieden? Da erwarte ich jetzt tatsächlich einen kleinen Roman, zumindest einen 5-Zeiler von Dir, um hier mal weiter zu kommen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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