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seppo
Woraus leitest Du ab, dass er die Außenwände dämmen muss? Das steht da nicht im Gesetz drin. Er braucht die Hauswand überhaupt nicht anzutasten. Er kann auch einfach nur die Fenster erneuern und da muss er entsprechend der Anlage 3 nur bestimmte Anforderungen bezüglich der neuen Fenster einhalten. Bei der Heizung genauso.@ Euro
Umso unverständlicher finde ich deine undifferenzierte pauschalisierte Aussage...
Es besteht hier das Potential einen Ordnungswidrigkeitenverstoßes - der mit bis zu 50k€ geahndet
werden kann - zu verschleiern durch solche Ausführungen. Die Rechtslage ist nun mal Fakt und nicht
durch Ausnahmeparagraphen pauschal zu negieren.