Das hätte meines Wissens im Kaufvertrag stehen müssen.Ich würde in das Protokoll noch eine Bestätigung des Verkäufers anfügen, dass das Haus nach seinem besten Wissen und wahrheitsgemäß keine Belastung mit Schadstoffen (z.B. Asbest) enthält.
Ich wollte es gerade schreiben, dann kam die Benachrichtigung für einen neuen Beitrag!Das hätte meines Wissens im Kaufvertrag stehen müssen.
Das ist Richtig. Der Kauf wurde in zwei Phasen unterteilt, damit der Verkäufer eine neue Immobilie kaufen konnte. Unterschrift und Eintragungsvormerkung im Juni mit darauf folgender Teilzahlung, Auszug und Schlüsselübergabe jetzt im November mit Zahlung des restlichen Kaufpreises. Die Zeit dazwischen haben wir für Planung, Bauantrag und Ausschreibungen genutzt. Trägt aber ja eigentlich auch nichts zur Sache bei?... gekauft ist es aber im Juni?!
Also, wann ist der Notarvertrag zustande gekommen?
Wenn hinsichtlich Asbest etc nichts drin steht und die „Mängel“ schon ersichtlich waren, ist da eh nichts zu machen. Wenn sie erst beim Abbruch ersichtlich sind, kann man bei der Übergabe auch nichts sehen oder bemängeln, dann sind sie auch nicht getäuscht. Meine Meinung...
Wie schon gesagt: ein Übergabeprotokoll legt man fest für spätere Schadensersatzansprüche bei Vermietung oder Hauskauf (zeitnah)
Wenn also das Haus von einer Zeit ist, wo man Schadstoffe verbaut hat, muss man als Käufer auch damit rechnen, dass es (zur Zeit nicht sichtbar) versteckte Mängel hat. Denn darauf kommt es ja beim Abriss drauf an.
Aber das erfragt ja auch die Abrissfirma oder stellt sich zumindest drauf ein.
Ich möchte einfach klar dokumentiert haben, bis zu welchem Zählerstand etwaige Verbräuche dem Vorbesitzer zuzurechnen sind und was sozusagen in unsere "Zuständigkeit" fällt. Das betrifft insbesondere den Trinkwasseranschluss - hier herrscht ja Anschlusszwang und der Zähler fliegt ja nicht am Tag der Übergabe wegen Abriss raus. Oder verstehe ich da beim Ablauf was falsch?Selbst die Zählerstände sollten keine Rolle spielen, es kommen ja sowieso neue rein. Ihr werdet nie einen Vertrag mit diesen Zählern abschließen.