N nordanney 16 November 2015 Teilen #7 Nein, Dir steht die Miete zu, sobald der wirtschaftliche Übergang vollzogen ist. Diesen definierst Du im Kaufvertrag, normalerweise mit Kaufpreiszahlung. Ab dann bist Du ja auch für die Nebenkosten/öffentlichen Abgaben zuständig.
Nein, Dir steht die Miete zu, sobald der wirtschaftliche Übergang vollzogen ist. Diesen definierst Du im Kaufvertrag, normalerweise mit Kaufpreiszahlung. Ab dann bist Du ja auch für die Nebenkosten/öffentlichen Abgaben zuständig.
D Doc.Schnaggls 24 November 2015 Teilen #8 Richtig, die Miete steht Dir ab dem wirtschaftlichen Übergang zu. Kündigen darfst Du aber erst, wenn Du im Grundbuch als Eigentümer eingetragen bist.
Richtig, die Miete steht Dir ab dem wirtschaftlichen Übergang zu. Kündigen darfst Du aber erst, wenn Du im Grundbuch als Eigentümer eingetragen bist.
S SirSydom 26 November 2015 Teilen #10 tomtom79 schrieb: Gesetzlich sind ab glaub 2002 3 monate. Zum Vergrößern anklicken.... Vielleicht für den Mieter, aber sicher nicht für den Vermieter!! Eigenbedarf idR 12 Monate..
tomtom79 schrieb: Gesetzlich sind ab glaub 2002 3 monate. Zum Vergrößern anklicken.... Vielleicht für den Mieter, aber sicher nicht für den Vermieter!! Eigenbedarf idR 12 Monate..
S SirSydom 26 November 2015 Teilen #12 3, 6 oder 9 Monate, je nach Mietdauer. §573c Baugesetzbuch 0-5 Jahre Mietdauer: 3 Monate 5-8 Jahre Mietdauer: 6 Monate ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate
3, 6 oder 9 Monate, je nach Mietdauer. §573c Baugesetzbuch 0-5 Jahre Mietdauer: 3 Monate 5-8 Jahre Mietdauer: 6 Monate ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate