Übernahme v Bauträger: Sonderkündigungsrecht Gebäudeversicherung?
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Zuletzt aktualisiert 25.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Übernahme v Bauträger: Sonderkündigungsrecht Gebäudeversicherung? >> Zum 1. Beitrag <<
dürfen dir keine auskunft geben? dann biste da wohl nicht versichert ^^
eine wohngebäudeversicherung kann man doch nun wirklich überall abschließen und es gibt keine wartezeit. wähle eine vernünftige, neubauten sind relativ günstig. wenn man sie braucht, sollten sie auch zahlen. und wenn es geht, nimm mit elementar (Überschwemmung usw...) ^^