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Bauexperte
Hallo,
Deshalb habe ich darum gebeten, weiter zu berichten.
Liebe Grüsse, Bauexperte
Wenn der Schaden tatsächlich von der seinerzeitigen Begrünung des Daches herrührt, kann es sich nach meinem Empfinden nur um einen sog. versteckten oder auch verdeckten Mangel handeln und da läuft die Gewährleistung wesentlich länger => §438 Verjährung Mängelansprüche.@Bauexperte
Das Haus ist schon 11 Jahre alt. Läuft die Gewährleistung tatsächlich so lange? *wunder*
Deshalb habe ich darum gebeten, weiter zu berichten.
Liebe Grüsse, Bauexperte